HIT

Bezüglich der Änderung zum TAMG bestehen für alle Tierhalter insb. für Milchviehbetriebe neue Verpflichtungen.

So ist die Nutzungsart im HIT zu hinterlegen, weiterhin sind die Tierbestandsveränderungen zu melden und sofern keine Antibiotika eingesetzt werden ist der Tierhalter verpflichtet die Null-Meldung durchzuführen. Letztes kann er durch Beauftragung eines Dritten dieses in einer Tierhalter-Erklärung im HIT hinterlegen.

Die Frist für die entsprechenden Meldungen endeen für das 1.Halbjahr am 14. Juli, für das 2.Halbjahr am 14. Januar.

Logge dich dazu im HI-TIER mit deinen Zugangsdaten ein (Tierhalter)

Manuelle Eingabe
Übernahme aus Vorschlag Tierbestandsveränderung

Nur möglich, wenn keine TAM-Meldungen vorliegen, in diesem Fall ist die Meldung nicht möglich