TAM ab 2023
In dem HERDEplus Update (zum 24.11.2023) sind folgende Funktionen enthalten:
Medikament
- Abruf der Antibiotika vom HIT (Landwirt/Tierarzt)
- Arzneimittel HIT TAM Meldung (Antibiotikaname+ Verknüpfung zu melderelevanten Daten)
Abgabe (abgegebene, verschriebene, angewendete antibiotisch wirkende Arzneimittel)
- Packungsgröße (Pflichtangabe des Abgabe/Anwendungsbelegs, aus welchem die abgegebene Menge entnommen/abgegeben wurde)
- Nutzungsart (Tierart aus Liste für die das Antibiotikum abgegeben wurde)
- Tierzahl (mindestens 1)
- Behandlungstage (mindestens 1)
- Ort/VVVO (steht nur zur Auswahl bei mehr als einer VVVO je Betrieb)
- Menge (abweichende Einheit) siehe Erklärung
- abgegebene Menge (u.U. Teilmenge der Packung), darf bei Restmengenverschreibung 0 sein
- Abgabedatum
Prüfen der TAM-Meldungen
- Plausibilitätsprüfung soweit möglich
- Sichtprüfung durch den Tierarzt ist grundsätzlich erforderlich. (z.B. bei 0 Tieren, 0 Behandlungstagen, abgegebene Menge zu niedrig/zu hoch, Einheit unterscheidet sich von Packungseinheit) nutze dazu die Universellen Auswertungen und lade die Liste 5901 und 5902
Erstellen der TAM-Meldungen
- Menüpunkt
Organisation > Export > Meldungen > TAM ab 2023
Vorgehensweise
Hinterlege zu jedem Medikament, sofern es ein Antibiotikum ist, die Gruppe „Antibiotika“ und die Zulassungsnummer
- Wähle das Arzneimittel in der Liste der Medikamente mit der LMT aus.
- Klicke anschließend auf
- Wähle aus der Gruppe „Antibiotika“ aus
- Trage die Zulassungsnummer aus der Tabelle / vom Abgabebeleg / von der Medikamentenverpackung ein. Die für Rinder zugelassenen Antibiotika (440+) sind in der Arzneimittelliste zusammengefasst.

- Speichere die Änderung und wiederhole dies für jedes Antibiotikum.
- ab HERDEplus ITB (15.06.2023), erfolgt das weitere Vorgehen wie beschrieben unter
Organisation >
Einstellungen > Medikamente
- Für das Nachtragen / Aktualisieren nutze die
Erfassung >
Sonstige >
Medikamentenabgabe
- Für das Nachtragen / Aktualisieren nutze die
Für die Durchführung der TAM-Meldung ist der Tierarzt zuständig.

