TAM ab 2023

In dem HERDEplus Update (zum 24.11.2023) sind folgende Funktionen enthalten:

Medikament

  • Abruf der Antibiotika vom HIT (Landwirt/Tierarzt)
    • Arzneimittel HIT TAM Meldung (Antibiotikaname+ Verknüpfung zu melderelevanten Daten)

Abgabe (abgegebene, verschriebene, angewendete antibiotisch wirkende Arzneimittel)

  • Packungsgröße (Pflichtangabe des Abgabe/Anwendungsbelegs, aus welchem die abgegebene Menge entnommen/abgegeben wurde)
  • Nutzungsart (Tierart aus Liste für die das Antibiotikum abgegeben wurde)
  • Tierzahl (mindestens 1)
  • Behandlungstage (mindestens 1)
  • Ort/VVVO (steht nur zur Auswahl bei mehr als einer VVVO je Betrieb)
  • Menge (abweichende Einheit) siehe Erklärung
  • abgegebene Menge (u.U. Teilmenge der Packung), darf bei Restmengenverschreibung 0 sein
  • Abgabedatum

Prüfen der TAM-Meldungen

  • Plausibilitätsprüfung soweit möglich
  • Sichtprüfung durch den Tierarzt ist grundsätzlich erforderlich. (z.B. bei 0 Tieren, 0 Behandlungstagen, abgegebene Menge zu niedrig/zu hoch, Einheit unterscheidet sich von Packungseinheit) nutze dazu die Universellen Auswertungen und lade die Liste 5901 und 5902

Erstellen der TAM-Meldungen

  • Menüpunkt Organisation > Export > Meldungen > TAM ab 2023
HERDEplus ITB (Version 15.06.2023)

Vorgehensweise

Hinterlege zu jedem Medikament, sofern es ein Antibiotikum ist, die Gruppe „Antibiotika“ und die Zulassungsnummer

  1. Wähle das Arzneimittel in der Liste der Medikamente mit der LMT aus.
  2. Klicke anschließend auf
  3. Wähle aus der Gruppe „Antibiotika“ aus
  4. Trage die Zulassungsnummer aus der Tabelle / vom Abgabebeleg / von der Medikamentenverpackung ein. Die für Rinder zugelassenen Antibiotika (440+) sind in der Arzneimittelliste zusammengefasst.
  1. Speichere die Änderung und wiederhole dies für jedes Antibiotikum.
  2. ab HERDEplus ITB (15.06.2023), erfolgt das weitere Vorgehen wie beschrieben unter Organisation > Einstellungen > Medikamente
vollständig ausgefüllte Abgabe – HERDEplus ITB (Version 24.11.2023)

Für die Durchführung der TAM-Meldung ist der Tierarzt zuständig.