Rechnungsausgangsbuch

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Wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, ist es möglich ein Rechnungsausgangsbuch zu führen. Wurde eine Rechnung ausgedruckt, erscheint sie automatisch im Rechnungsausgangsbuch und kann nicht mehr bearbeitet werden.

  1. Öffne Belege > Rechnung > Rechnungsausgangsbuch
  1. Erst wenn die Rechnung gedruckt wurde erscheint sie im Rechnungs-Ausgangsbuch