Doppelbesamung
Als Folge der Gleichsetzung von Nach- und Wiederholungsbesamungen wird eine erneute Besamung, deren Abstand zur jeweils vorhergehenden Erst- oder Nachbesamung bis zu 10 Tagen beträgt, als Doppelbesamung bzw. Folgebesamung in der gleichen Brunst bezeichnet.
(In Baden Württemberg beträgt diese Differenz 15 Tage.)
Sie erhöhen nicht die Anzahl der Besamungen, sondern die Anzahl der Portionen.